Medienlabor
Das Medienlabor ist eine Lehreinrichtung, die den Studierenden und Dozierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf seminarbegleitend Kompetenzen in der Produktion, Bearbeitung und Analyse audiovisueller Medien vermittelt. Daher ist die Ausrichtung des Medienlabors auf die Begleitung von Seminaren und Projektarbeiten fokussiert, die dieser Zielsetzung folgen. Zu diesem Zweck stehen neben einem Audiostudio mit separater Sprecherkabine und einem Videostudio mit separatem Regieraum zwei Pools mit leistungsstarken AV-Editingworkstations zur Verfügung, in denen produziertes A/V-Material bearbeitet, präsentiert und besprochen werden kann.
Neben der Lehre und ihrer direkten Unterstützung, kann das Medienlabor auch Inhalte für E-Learningangebote jedweder Art produzieren, sprechen Sie uns einfach an!
Aktuelles
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Zur Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen aus denen hervorgeht, dass weder Informationen auf der Website insbesondere den FAQ, den Nutzungsbedingungen und dem verwendeten Kontaktformular gelesen worden sind. In Ihrem eigenen Interesse zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Anfrage: Bitte lesen Sie sich die verfügbaren Informationen zunächst durch. Sollte etwas nachvollziehbar unklar oder missverständlich sein, sind wir für Hinweise dankbar, um gegebenfalls nachzubessern.
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Bitte beachten Sie besonders Raumbuchungsrichtlinie der HHU
https://www.mitarbeiter.hhu.de/infocenter-intranet/raumbuchung-und-veranstaltungsorganisation
und insbesondere den Punkt 2.2 zu Wochenendbuchungen:
- Hinzu kommen Veranstaltungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, für die aber aus Energiespargründen nur Räume in den Gebäuden 23.21, 24.81 und 24.91 gebucht werden dürfen. Reichen die Räume in den Gebäuden 23.21, 24.81 und 24.91 für Veranstaltungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nicht aus, entscheidet die Leitung von Dezernat 6, in welchen weiteren Gebäuden Räume für Veranstaltungen gebucht werden dürfen. Wird eine Raumausstattung benötigt, die in den Gebäuden 23.21, 24.81 und 24.91 nicht vorhanden ist und auch nicht kurzfristig bereitgestellt werden kann, dürfen ausnahmsweise auch in anderen Gebäuden passend ausgestattete Räume für Veranstaltungen gebucht werden. Weil in dem Fall auch für die Gebäudeschließung eine Ausnahme vom Regelbetrieb notwendig ist, dürfen solche ausnahmsweisen Raumbuchungen nur von der (Dezernat 6) vorgenommen werden. Der Veranstaltungskoordination muss ein entsprechender Buchungswunsch mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum angezeigt werden.